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Maklerprovision: Wer zahlt beim Immobilienverkauf?

Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, stößt schnell auf die Frage:

Wer muss eigentlich die Maklerprovision bezahlen?

Die Antwort hängt unter anderem davon ab, um welche Immobilie es sich handelt und wie der Maklervertrag gestaltet ist.

Für Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten besondere gesetzliche Regelungen.

Was ist die Maklerprovision?

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Die Maklerprovision ist die Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung beziehungsweise den Nachweis einer Immobilie, sofern die entsprechenden Voraussetzungen des Maklervertrags erfüllt sind.

Die konkrete Höhe kann vertraglich vereinbart werden.

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Wer zahlt die Maklerprovision?

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Bei einem Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gelten besondere Regeln nach §§ 656c und 656d BGB.

Wenn der Makler für beide Seiten tätig wird und von beiden Seiten Maklerlohn verlangt, müssen sich Käufer und Verkäufer grundsätzlich in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichten.

Hat nur eine Partei den Maklervertrag abgeschlossen, kann die andere Partei grundsätzlich nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Zahlung beziehungsweise Erstattung verpflichtet werden. Die Partei, die den Makler beauftragt hat, muss dabei mindestens in gleicher Höhe zahlungspflichtig bleiben.

Warum wurde die Regelung eingeführt?

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Die gesetzlichen Regelungen sollen insbesondere sicherstellen, dass bei bestimmten Wohnimmobilienkäufen die Maklerkosten nicht einseitig auf den Käufer verlagert werden.

Entscheidend ist deshalb immer die konkrete Vertragsgestaltung.

 

Beispiel:

Ein Verkäufer beauftragt einen Makler mit dem Verkauf seines Einfamilienhauses.

Wenn die gesetzlich geregelten Voraussetzungen vorliegen und der Käufer ebenfalls an den Maklerkosten beteiligt wird, darf der Käufer nicht mit einem höheren Anteil belastet werden als der Verkäufer.

Die genaue Provision und ihre Verteilung müssen aus den jeweiligen Vereinbarungen hervorgehen

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Gilt das für jede Immobilie?

​Nein.

 

Die speziellen Regelungen der §§ 656c und 656d BGB beziehen sich insbesondere auf Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser.

Bei anderen Immobilienarten können andere vertragliche Regelungen gelten.

Deshalb sollte immer geprüft werden, um welche Immobilie es sich handelt und welche Verträge geschlossen wurden.

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Maklerprovision bei Immobilien in Neu-Isenburg

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Wer ein Haus oder eine Wohnung in Neu-Isenburg oder Umgebung verkaufen möchte, sollte bereits vor Beginn der Vermarktung klären, welche Leistungen der Makler übernimmt und welche Vergütung vereinbart wird.

Transparente Vereinbarungen schaffen dabei Klarheit für alle Beteiligten.

MAV IMMOBILIEN begleitet Eigentümer beim Immobilienverkauf in Neu-Isenburg und Umgebung.

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Fazit

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Wer die Maklerprovision bezahlt, hängt von der Immobilienart, dem Maklervertrag und den gesetzlichen Vorgaben ab.

Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten besondere Regeln für die Verteilung der Maklerkosten.

Wer seine Immobilie verkaufen möchte, sollte deshalb nicht nur auf die Höhe der Provision achten, sondern auch darauf, welche Leistungen der Makler dafür übernimmt.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen dar und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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