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Immobilienverkauf nach einer Scheidung

Immobilienverkauf nach einer Scheidung – was ist zu beachten?

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Eine Scheidung bringt häufig auch finanzielle und vermögensrechtliche Fragen mit sich.

Besonders kompliziert kann es werden, wenn den Ehepartnern gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung gehört.

Dann stellt sich häufig die Frage:

Soll einer der Ehepartner die Immobilie übernehmen oder soll die Immobilie verkauft werden?

Wem gehört die Immobilie?

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Zunächst sollte geprüft werden, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.

Die Eigentumsverhältnisse sind von anderen Fragen wie Zugewinnausgleich oder Unterhalt zu unterscheiden.

In der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft bleibt das jeweilige Vermögen der Ehegatten grundsätzlich getrennt. Der während der Ehe erzielte Zugewinn wird jedoch bei Beendigung des Güterstands ausgeglichen.

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Muss das gemeinsame Haus verkauft werden?

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Eine Scheidung bedeutet nicht automatisch, dass eine gemeinsame Immobilie verkauft werden muss.

Mögliche Lösungen können sein:

  • ein Ehepartner übernimmt die Immobilie

  • die Immobilie wird gemeinsam behalten

  • die Immobilie wird vermietet

  • die Immobilie wird verkauft

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von der konkreten Situation ab.

Was passiert mit der Ehewohnung?

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Auch die Nutzung der bisherigen Ehewohnung kann rechtlich relevant sein.

§ 1568a BGB enthält Regelungen zur Überlassung der Ehewohnung anlässlich der Scheidung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm die Ehewohnung überlassen wird.

Die Eigentumsverhältnisse und die Frage, wer die Immobilie nach der Trennung nutzen darf, sind dabei nicht zwangsläufig identisch.

Was passiert mit dem Immobilienkredit?

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Besteht noch eine Finanzierung, sollte geprüft werden:

  • Wer ist Darlehensnehmer?

  • Wie hoch ist die Restschuld?

  • Wie hoch ist die monatliche Rate?

  • Kann ein Ehepartner die Finanzierung alleine übernehmen?

  • Wie wird der Kredit bei einem Verkauf abgelöst?

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Wichtig ist: Die Eigentumsübertragung und die Entlassung eines Darlehensnehmers aus dem Kreditvertrag sind unterschiedliche Vorgänge.

Die Bank muss einer entsprechenden Änderung grundsätzlich zustimmen.

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Was passiert mit dem Verkaufserlös?

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Bei einem Verkauf wird zunächst der Kaufpreis vereinnahmt und die bestehenden Verbindlichkeiten werden entsprechend der vertraglichen Abwicklung berücksichtigt.

Was anschließend zwischen den Ehepartnern verteilt wird, hängt unter anderem von Eigentumsverhältnissen und den jeweiligen rechtlichen Vereinbarungen ab.

Auch der Zugewinnausgleich kann eine Rolle spielen.

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Gibt es steuerliche Besonderheiten?

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Auch steuerliche Fragen können relevant sein.

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Bei einem Immobilienverkauf innerhalb der gesetzlichen Spekulationsfrist kann § 23 EStG eine Rolle spielen. Für selbst genutzte Immobilien bestehen bestimmte Ausnahmen.

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Bei einer Übertragung eines Grundstücks zwischen früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung sieht § 3 Grunderwerbsteuergesetz eine Steuerbefreiung vor.

Da die steuerliche Behandlung vom konkreten Vorgang abhängt, sollte vor einer Übertragung oder einem Verkauf eine individuelle Beratung erfolgen.

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Immobilienverkauf nach Scheidung in Neu-Isenburg

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Gerade bei einer gemeinsamen Immobilie ist es sinnvoll, zunächst eine neutrale Einschätzung des aktuellen Marktwertes zu erhalten.

MAV IMMOBILIEN unterstützt Eigentümer in Neu-Isenburg und Umgebung bei der Immobilienbewertung und beim Verkauf von Häusern und Wohnungen.

Die rechtliche Gestaltung der Vermögensaufteilung sollte durch einen Fachanwalt für Familienrecht und gegebenenfalls einen Steuerberater begleitet werden.

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Fazit

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Bei einer Scheidung muss eine gemeinsame Immobilie nicht automatisch verkauft werden.

Es sollte zunächst geklärt werden:

Wem gehört die Immobilie? Was ist sie wert? Wie hoch ist die Restschuld? Und welche Lösung passt zur persönlichen und finanziellen Situation?

Eine professionelle Immobilienbewertung kann dabei eine wichtige Grundlage für die weiteren Entscheidungen schaffen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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