top of page
Auf dem Kanal

Was passiert mit einer Immobilie nach dem Tod des Eigentümers?

Was passiert mit einer Immobilie nach dem Tod des Eigentümers?

​

Wenn ein Eigentümer verstirbt und ein Haus oder eine Wohnung hinterlässt, müssen die Angehörigen häufig viele Dinge gleichzeitig regeln.

Dabei stellen sich Fragen wie:

Wer erbt die Immobilie? Was passiert mit dem Grundbuch? Muss das Haus verkauft werden? Was gilt bei mehreren Erben? Und welche Steuern können entstehen?

Was passiert mit der Immobilie beim Tod?

​

Mit dem Tod einer Person geht deren Vermögen grundsätzlich als Ganzes auf einen oder mehrere Erben über. Das regelt § 1922 BGB.

Die Immobilie fällt damit grundsätzlich in den Nachlass.

Wer tatsächlich Erbe wird, richtet sich nach Testament, Erbvertrag oder – wenn keine entsprechende Verfügung vorhanden ist – nach der gesetzlichen Erbfolge.

​

Was passiert, wenn mehrere Personen erben?

​

Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft.

Das kann beispielsweise bei Geschwistern oder mehreren Kindern der Fall sein.

Dann gehört die Immobilie nicht einfach jeweils zu einem bestimmten Zimmer oder Gebäudeteil. Die Erben müssen die Nachlassangelegenheit gemeinsam regeln.

Mögliche Lösungen sind beispielsweise:

  • gemeinsamer Verkauf

  • Vermietung

  • Übernahme durch einen Miterben

  • langfristiges gemeinsames Halten

Immobilie verkaufen

​

Ein Verkauf kann sinnvoll sein, wenn keiner der Erben die Immobilie selbst nutzen möchte.

Vor dem Verkauf sollte zunächst der aktuelle Marktwert ermittelt werden. Das ist insbesondere bei mehreren Erben wichtig.

Eine objektive Bewertung kann helfen, unterschiedliche Preisvorstellungen zu vermeiden und eine gemeinsame Entscheidungsgrundlage zu schaffen.

Was passiert mit dem Grundbuch?

​

Nach einem Erbfall muss auch die Grundbuchsituation berücksichtigt werden.

Der Eigentumsübergang durch Erbfolge ist rechtlich von der späteren Berichtigung des Grundbuchs zu unterscheiden.

Für die konkrete Abwicklung sollten die Erben sich an das zuständige Grundbuchamt beziehungsweise einen Notar wenden.

​

Welche Steuern können entstehen?

​

Bei einer geerbten Immobilie kann insbesondere Erbschaftsteuer relevant sein.

Ob und in welcher Höhe Steuer entsteht, hängt unter anderem vom Wert des Erwerbs und vom Verhältnis zwischen Erblasser und Erben ab.

Für Ehegatten und Lebenspartner beträgt der persönliche Freibetrag grundsätzlich 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Familienheimregelung zu einer Steuerbefreiung führen.

​

​

​

Was passiert bei einem späteren Verkauf?

​

Ein späterer Verkauf ist steuerlich gesondert zu betrachten.

Bei einer geerbten Immobilie kann insbesondere § 23 EStG relevant sein.

Für die Spekulationsfrist wird bei einem unentgeltlichen Erwerb grundsätzlich auf die Anschaffung des Rechtsvorgängers zurückgegriffen.

Deshalb sollte vor dem Verkauf geklärt werden, wann und unter welchen Umständen die Immobilie ursprünglich erworben wurde.

​

​

Was sollten Erben zuerst tun?

​​

Nach dem Erbfall ist es sinnvoll, die Situation zunächst zu ordnen.

Eine mögliche Reihenfolge:

​

1. Erbenstellung klären

Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge prüfen.

2. Unterlagen sichern

Grundbuch, Kaufvertrag, Darlehensunterlagen, Versicherungen und weitere Dokumente zusammentragen.

3. Immobilie bewerten

Aktuellen Marktwert feststellen lassen.

4. Kosten prüfen

Bestehen Kredite, laufende Kosten oder notwendige Reparaturen?

5. Entscheidung treffen

Verkaufen, vermieten, selbst nutzen oder innerhalb der Erbengemeinschaft übertragen?

​

​

Geerbte Immobilie in Neu-Isenburg verkaufen

​

MAV IMMOBILIEN unterstützt Erben und Erbengemeinschaften in Neu-Isenburg und Umgebung bei der Bewertung und Vermarktung geerbter Häuser und Wohnungen.

Gerade bei mehreren Erben kann eine neutrale Immobilienbewertung eine wichtige Grundlage für die weitere Entscheidung sein.

​

​

​

Fazit

​

Nach dem Tod eines Eigentümers geht die Immobilie grundsätzlich in den Nachlass über.

Für die Erben stellen sich anschließend zahlreiche Fragen zu Eigentum, Erbengemeinschaft, Grundbuch, Steuern und einer möglichen Verwertung.

Eine Immobilie muss nicht automatisch verkauft werden.

Sie kann je nach Situation selbst genutzt, vermietet oder innerhalb der Familie gehalten werden.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

bottom of page