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Haus verkaufen nach einer Scheidung - Was ist zu beachten?

Eine Scheidung bringt viele persönliche und finanzielle Entscheidungen mit sich. Gehört den Ehepartnern gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung, stellt sich häufig die Frage:

Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie? --> 

 

Soll einer der Partner die Immobilie übernehmen? Ist ein Verkauf sinnvoll? Oder soll die Immobilie zunächst gemeinsam gehalten werden?

Eine pauschale Lösung gibt es nicht. Entscheidend sind unter anderem die Eigentumsverhältnisse, die Finanzierung, der aktuelle Immobilienwert und die persönlichen Vereinbarungen der Ehepartner.

Wem gehört die Immobilie?

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Der erste Schritt ist ein Blick ins Grundbuch. Entscheidend ist nicht allein, wer den Kaufvertrag unterschrieben oder den Kredit bezahlt hat, sondern insbesondere, wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

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Bei einer Ehe in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft wird das Vermögen der Ehegatten grundsätzlich nicht automatisch gemeinsames Vermögen. Der während der Ehe erzielte Zugewinn wird bei Beendigung des Güterstands ausgeglichen.

Deshalb sollten Eigentum und Zugewinnausgleich getrennt betrachtet werden.

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Nach einer Trennung kommen grundsätzlich verschiedene Lösungen infrage:

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1. Ein Ehepartner übernimmt die Immobilie

Ein Partner kann die Immobilie übernehmen und den anderen entsprechend seiner Beteiligung bzw. den getroffenen Vereinbarungen ausbezahlen.

Dabei sollte zunächst geklärt werden, welchen aktuellen Marktwert das Haus oder die Wohnung tatsächlich hat.

Außerdem muss die bestehende Finanzierung berücksichtigt werden. Eine Übernahme der Immobilie bedeutet nicht automatisch, dass die Bank den anderen Darlehensnehmer aus dem Kreditvertrag entlässt.

2. Die Immobilie wird gemeinsam gehalten

In manchen Fällen wird die Immobilie zunächst nicht verkauft. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn eine kurzfristige Veräußerung wirtschaftlich oder persönlich nicht gewünscht ist.

Allerdings sollte genau geregelt werden, wer die Immobilie nutzt, wer die laufenden Kosten trägt und wie mit dem bestehenden Darlehen umgegangen wird.

3. Das Haus wird verkauft

Der gemeinsame Verkauf ist häufig die klarste Möglichkeit, wenn keiner der Ehepartner die Immobilie übernehmen möchte oder kann.

Der Verkaufserlös kann anschließend unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse, bestehender Darlehen und getroffener Vereinbarungen aufgeteilt werden.

Was ist mit dem Zugewinnausgleich?

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Der Zugewinnausgleich kann bei einer Scheidung eine wichtige Rolle spielen. Nach § 1379 BGB können Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft über das Vermögen verlangen; § 1378 BGB regelt die Ausgleichsforderung.

Die konkrete Berechnung hängt jedoch vom jeweiligen Vermögen, den Anfangs- und Endvermögen sowie weiteren Umständen ab.

Die Berechnung des Zugewinnausgleichs gehört in die Hände eines Fachanwalts für Familienrecht oder Steuerberaters. Ein Immobilienmakler kann den Immobilienwert und den Verkaufsprozess unterstützen, ersetzt aber keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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Gibt es beim Verkauf eine Steuer zu beachten?

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Auch steuerliche Fragen sollten vor dem Verkauf geprüft werden.

Bei privaten Grundstücksverkäufen kann insbesondere § 23 EStG relevant sein. Grundsätzlich betrifft die Regelung Grundstücke, bei denen zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Für bestimmte selbst genutzte Immobilien bestehen jedoch Ausnahmen.

Ob im konkreten Fall eine Steuer anfällt, hängt unter anderem von Anschaffungszeitpunkt und Nutzung der Immobilie ab.

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Warum eine neutrale Immobilienbewertung sinnvoll ist

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Eine Scheidung ist emotional belastend. Beim gemeinsamen Immobilienverkauf hilft es deshalb, möglichst früh eine objektive Grundlage für die weitere Entscheidung zu schaffen.

Ein neutral ermittelter Marktwert kann dabei helfen, die verschiedenen Möglichkeiten besser einzuschätzen:

Verkaufen – übernehmen – oder zunächst behalten?

MAV IMMOBILIEN unterstützt Eigentümer in Neu-Isenburg und Umgebung bei der Immobilienbewertung und beim Verkauf von Häusern und Wohnungen.

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Sie überlegen, Ihre Immobilie nach einer Scheidung zu verkaufen?

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Lassen Sie zunächst den aktuellen Wert Ihrer Immobilie einschätzen. Eine fundierte Bewertung schafft Klarheit über die nächsten Schritte.

MAV IMMOBILIEN – Ihr Immobilienmakler in Neu-Isenburg und Umgebung.

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